Zu den wichtigsten Schwerpunkten gehören: «Bestrebungen bekämpfen, die das verfassungsmässig garantierte Recht auf den Schutz des Eigentums einschränken» und «Regulierungen abbauen und eine weitere Ausdehnung der Regelungsdichte namentlich im Mietrecht verhindern». Das Erinnerungs- vermögen einiger der bei den letzten Wahlen unterstützten Parlamentarier ist wohl schwach. Nur so lässt sich erklären, dass sie vor einigen Monaten die Motion «Laden von Elektroautos im Mietverhältnis und Stockwerkeigentum» von GLP-Nationalrat Grossen grosszügig unterstützt haben.
Die Umsetzungsvorlage des Bundesrates wurde nun in die Ver- nehmlassung geschickt. Demnach sollen Vermieter und Stockwerk- eigentümergemeinschaften auf Verlangen eines Mieters oder eines Stockwerkeigentümers gezwungen werden können, eine Grundinstallation für die Ladeinfrastruktur von Elektrofahrzeugen zu erstellen …
Die Elektrifizierung des Wagenparks in der Schweiz ist ins Stocken geraten. Sicher hat dies auch damit zu tun, dass vor allem in älteren Mehrfamilienhäusern (Miete oder Stockwerkeigentum) die nötigen Ladeinfrastrukturen oftmals noch fehlen. Der hier vor- geschlagene Zwang geht aber völlig fehl. So gibt es Stockwerkeigen tümer ohne Nachfrage (da ohne Auto), solche ohne ausreichende Mittel für die nötigen Investitionen oder vielleicht auch solche, deren Pläne für ihre Einheit dies nicht vorsehen. Technische Be denken werden auch oft geäussert.
Jedenfalls ist der Vorstoss nichts anderes als ein massiver Eingriff in die Eigentumsrechte von Vermietern und Stockwerkeigentümern sowie in die Regeln der Stockwerkeigentümergemeinschaften. Zu hoffen ist, dass dieser Wallbox-Zwang für Vermieter und Eigen tümer nicht mehr als ein Kurzschluss in Bern war und in der nächsten Runde korrigiert wird.
