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08.04.2024: Klimaangepasste Siedlungsentwicklung: Zurückhaltung bei der kommunalen Umsetzung angezeigt

08.04.2024

Heute hat der Kantonsrat in zweiter Lesung die Revision des Planungs- und Baugesetzes betreffend klimaangepasste Siedlungsentwicklung beraten und in der Schlussabstimmung angenommen. Der HEV Kanton Zürich erwartet, dass die Gemeinden die neuen Instrumente zurückhaltend anwenden. Denn mit einer pragmatischen Umsetzung können die Gemeinden dazu beitragen, dass die von der Politik geforderte Verdichtung nach innen und die bauliche Entwicklung in den Städten nicht zusätzlich erschwert wird.

Mit der Vorlage sollen die Gemeinden verschiedene Instrumente erhalten, um dem globalen Klimawandel auf lokaler Ebene zu begegnen und das Siedlungsgebiet stärker zu begrünen. Dazu zählen diverse planerische und bauliche Massnahmen. So sollen die Gemeinden etwa die Möglichkeit erhalten, zonen- und gebietsweise den Erhalt und Ersatz von Bäumen ab einem Stammumfang von 100 cm vorzuschreiben – auch auf Privatgrundstücken.

Zur Förderung der Bepflanzung auf privaten Grundstücken sollen mit einer Änderung des Einführungsgesetzes zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch zudem die Pflanzabstände verringert werden, was zu nachbarschaftlichen Konflikten führen kann. Neu sollen gegen den Willen des Nachbarn grosse Bäume nicht näher als 4 Meter (bisher: 8 Meter) und bei kleinen Bäumen nicht näher als 2 Meter (bisher: 4 Meter) an die nachbarliche Grenze gepflanzt werden dürfen. Um die von der Baudirektion und vom Kantonsrat angestrebten Ziele einer stärkeren Begrünung des Siedlungsgebietes und der Stärkung des Lokalklimas zu erreichen, sollen die Gemeinden sodann zonen- und gebietsweise Vorgaben zur Begrünung von Flachdächern machen dürfen.

Verschärfte Bauvorschriften verkomplizieren und verteuern das Bauen
Der HEV Kanton Zürich steht der Gesetzesrevision kritisch gegenüber, können doch die Gemeinden mit den neuen Kann-Vorschriften fortan teilweise stark in die Eigentums- und Gestaltungsfreiheit von Haus- und Grundeigentümern eingreifen. Auch wird mit den neuen Bauvorschriften die bereits hohe Regelungsdichte und administrative Komplexität beim Bauen weiter erhöht, was zu höheren (Bau-)Kosten und bei vermieteten Liegenschaften zu höheren Mieten führen dürfte.

Damit der vom Gesetzgeber ergangene raumplanerische Auftrag der Verdichtung nach innen durch die neuen Gesetzesbestimmungen nicht verunmöglicht wird, war es für den HEV Kanton Zürich wichtig, dass die bauliche Entwicklung in den städtischen Zentren möglich bleibt. Der Kantonsrat hat denn auch bereits in der ersten Lesung die vom Regierungsrat und der Klima-Allianz vorgeschlagene Unterbauungsziffer abgelehnt. Der HEV Kanton Zürich begrüsst diesen Entscheid. Damit können Haus- und Grundeigentümer – auch unterirdisch – trotz der neuen Einschränkungen und Vorschriften weiterhin bis an die Grundstücksgrenze bauen.

HEV Kanton Zürich fordert zurückhaltende Umsetzung
Damit Haus- und Grundeigentümer auch in Zukunft ein Interesse daran haben, in Eigeninitiative zu einer attraktiven, durchgrünten Umgebungsgestaltung beizutragen und diese zu erhalten, erwartet der HEV Kanton Zürich, dass die Gemeinden die vom Kantonsrat beschlossenen Änderungen des Planungs- und Baugesetzes in ihren Bau- und Zonenordnungen mit grösster Zurückhaltung anwenden. Damit können die Gemeinden zudem auch einen wertvollen Beitrag zur raumplanerisch erwünschten inneren Verdichtung und zur Wohnraumproduktion in den städtischen Zentren leisten.