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ISOS – Eine ewige Baustelle…

16.02.2022 Hans Egloff

In der Stadt Zürich gelten gemäss dem Schweizerischen Inventar für Ortsbildschutz (ISOS) für 76 Prozent aller Bauzonen Erhaltungsziele. Das bedeutet, dass sie nicht einfach umgebaut oder verändert werden dürfen, sondern dass die Baubehörde für solche Projekte Auflagen erlässt.

Gleichzeitig soll mit dem vor bald zehn Jahren in Kraft getretenen Raumplanungsgesetz die Verdichtung nach Innen forciert werden. Die wachsende Schweizer Bevölkerung soll in Zukunft vorwiegend in den bereits bestehenden Baugebieten untergebracht werden.

Anfang 2017 habe ich die parlamentarische Initiative „Verdichtung ermöglichen. Beim ISOS Schwerpunkte setzen“ eingereicht, damit es beim Schutz von Ortsbildern auch Ausnahmen geben kann. Dies vor allem dann, wenn ein öffentliches Interesse dem Schutzziel entgegensteht. Die Verdichtung nach innen soll hierbei ein solches öffentliches Interesse darstellen. Es geht nicht darum, den Ortsbildschutz komplett auszuhebeln, aber die Schutzmassnahmen dürfen nicht so weit gehen, dass jegliche Innenentwicklung verunmöglicht wird. Gleichzeitig hat Nationalrat Gregor Rutz einen ähnlichen Vorstoss eingereicht, der Zielkonflikte und Widersprüche im ISOS ebenfalls beseitigen möchte.

Damit die Innenverdichtung gelingen kann, muss es dafür klare Regeln geben, welche Gebäude ins ISOS aufgenommen werden. Dies verlangt eine Motion von Nationalrat Fabio Regazzi. Heute wird weder im Gesetz noch in einer Verordnung verbindlich festgelegt, weshalb und nach welchen Kriterien ein Ortsbild überhaupt ins ISOS aufgenommen wird. Es ist notwendig, dass ein verbindlicher Kriterienkatalog in der Verordnung über das ISOS geschaffen wird, da dieses stetig erweitert und ganze Siedlungen faktisch unter Schutz gestellt werden. Dies erschwert die Verdichtung oder verunmöglicht sie gar. Eine verstärkte Interessenabwägung tut in der Raumplanung generell Not.

Im Zusammenhang mit den vorgenannten Vorstössen wurde Ende des letzten Jahres ein Bericht erarbeitet, der erhebliche Schwachstellen verortet. So führen lückenhafte planerische Verfahren, Fehler bei der Anwendung des Inventars und unsachgemässe Interessenabwägungen zu Schwierigkeiten bei der Berücksichtigung und Akzeptanz des ISOS. Vorab das Bundesparlament ist nun gefordert, Nachbesserungen sind dringend angezeigt.